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Anleitung Schritt 2
Und Sie sind schon fertig!
Der Befund wurde im Zahnschema eingetragen, die korrekte Regelversorgung wurde automatisch ermittelt und als Therapie wurde zunächst die Regelversorgung eingetragen. Die Laborkosten wurden präzise geschätzt und der Patienten-Eigenanteil berechnet.
Aber da ist doch was falsch!
Wenn man sich die Festzuschüsse ansieht, findet man einen Verblendzuschuss für den Zahn 45. Offenbar ist das doch falsch, denn die Verblendgrenze geht im Unterkiefer nur bis zum Zahn 4!
...und hier geht's nun weiter...
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