![]() |
![]() |
Anleitung Schritt 5
Auch das Labor wird "gleichartig"!
Gleich- und andersartig gilt nicht nur für das Zahnarzthonorar, auch die Laborkosten werden bei von der Regelversorung abweichenden Therapieplänen sowohl nach der BEL als auch nach der BEB abgerechnet. Das folgt allein schon daraus, dass es in der BEL keine Abrechnungs-Position für eine Vollverblendung gibt.
Aber ich habe doch keinen Kostenplan!
Häufig steht das Labor vor dem Problem, eine korrekte Labor-Abrechnung erstellen zu müssen, ohne dass ein Kostenplan vorliegt. In diesem Falle nimmt man einfach die Modelle und überträgt den Gesamtbefund vom Modell: alle fehlenden Zähne werden als "f" eingegeben, alle Kronen als "ww". Im nächsten Schritt passt man die Therapie an die Vorgaben des Zahnarztes an und klickt auf "Rechnen!". Dies führt in den allermeisten Fällen direkt zum korrekten Ergebnis.
...und hier geht's nun weiter!
|
|
Copyright © Synadoc AG. Alle Rechte vorbehalten. Zuletzt aktualisiert: Sonntag 2 Mai 2010.