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Anleitung Schritt 3
3. Die Untersuchungsergebnisse
Ändern Sie nun zunächst den HKP-Befund zum Gutachterbefund ab - d. h. so, wie Sie ihn bei der Untersuchung vorgefunden haben. Im obigen Beispiel wurden die Zähne 38 und 47 als extraktionswürdig befunden. Liegen Röntgenunterlagen vor, so tragen Sie an den Zähnen, für die Sie einen Befund angeben möchten, den Buchstaben "Z" für "Zahnarzt" ein, falls die Unterlagen vom behandelnden Zahnarzt stammen. Tragen Sie ein "G" ein, wenn Sie die Aufnahmen selbst gemacht haben - dies wird dann ebenso wie die Ergebnisse der Vitalitätsprobe automatisch in der Abrechnung berücksichtigt. Stammen die Erkenntnisse von einem OPG, so tragen Sie entsprechend "ZO" oder "GO" ein. Falls Sie eine Vitalitätsprobe vorgenommen haben, notieren Sie das Ergebnis dieser Vipr mit "+" oder "-". Auch Lockerungsgrade und maximale Taschentiefen (>3mm) kann man angeben. Geben Sie nun noch das Datum des Antrags und der Untersuchung ein. Dabei können Sie abkürzen - aktueller Monat und aktuelles Jahr werden automatisch ergänzt. So wird die Eingabe 5.7 umgesetzt in 5.7.07, sobald Sie auf "weiter" klicken. Und die Übertragung der Kassennummer vom HKP erspart Ihnen die Eingabe des Kassennamens und der Rechnungsanschrift. Klicken Sie dann auf "weiter", um Ihr Gutachten zu erstellen.
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