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Anleitung Schritt 4
4. Die Beurteilung
Zur Übersicht wird die geplante Versorgung grafisch dargestellt. In einem Zahnschema werden die Abweichungen zwischen HKP-Befund und Gutachterbefund festgehalten. In unserem Fall wurde im Oberkiefer fälschlicherweise Zahn 13 statt Zahn 14 als überkronungswürdig beantragt. Im Unterkiefer hat der Gutachter festgestellt, dass die Zähne 38 und 47 nicht erhaltungswürdig sind, was natürlich die beantragte Therapie hinfällig macht.
Der Bildschirm gliedert sich in "vorgelegte Unterlagen", "Beurteilung" und "Röntgenbefunde". Kreuzt man "Rücksprache mit Behandlerpraxis an", so erscheint die Ä60 in der Abrechnung. Der vorgelegte Befund trifft in unserem Beispiel offensichtlich nicht zu, was bereits automatisch eingetragen wurde. In der Folge trifft natürlich auch die angegebene Regelversorgung nicht zu und es bleibt noch festzuhalten, ob Beläge entfernt wurden, die Parodontien entzündungsfrei sind und ob die Vorbehandlung erfolgreich abgeschlossen wurde. Auch die Qualität der Mundhygiene sollte eingestuft werden. Im letzten Schritt werden dann die Röntgenbefunde so eingetragen, wie sie im Gutachtentext erscheinen sollen.
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